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Beiträge mit Tag ‘Gartenhaus Baugenehmigung NRW’

Baugenehmigungen in NRW

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Eine Gartenhaus Baugenehmigung NRW unterliegt zahlreichen Vorschriften. Man sollte sehr penibel darauf achten, diese auch zu befolgen. Im Grunde beschränkt sich die Gartenhaus Baugenehmigung NRW auf die Höhe und Breite des zu erstellenden Hütte sowie auf den Abstand zur Grundstücksgrenze und Verwendung.

Über jene Regelen kann man nun meinen was man will, allerdings hat sich im Laufe der Zeit offenbart, dass absolut nicht alle Nachbarschaftsverhältnisse positiv sind und schon etliche Rechtsauseinandersetzungen, gerade wegen diesen Bauvorhaben stattgefunden haben. Diese Vorschriften hinsichtlich der Gartenhaus Baugenehmigung NRW werden zentimetergenau im Gesetz festgehalten.

Generell hat nach §6 BauO jede bauliche Anlage einen Entfernung von 3 Metern bis zur Grundstücksumzäunung einzuhalten. Hierfür existieren es allerdings auch ein paar Ausnahmen. Zu diesen baulichen Anlagen gehört somit ebenfalls ein Gartenhäuschen. Häuser, welche zum Funktion des Abstellens sowie Unterbringens von Gerätschaften vorgesehen sind, genießen ein paar Privilegien. Das schließt jedoch aus, dass ein Gartenhaus z.B. als 2. Raum verwendet wird.

Die Gartenhaus Baugenehmigung NRW ist aber gelegentlich nicht erforderlich. Nach §65 Abs. 1 sind Bauten mit einem Brutto-Rauminhalt unter 30 cbm ohne Aufenthaltsräume grundsätzlich genehmigungsfrei. Das bedeutet, dass Sie sich, ohne Weiteres zu berücksichtigen, ein kleines Gartenhäuschen mit den Maßen 2,5m mal 4m x 3m in Ihren Grünanlage aufstellen dürfen.

Um größeren Ärger zu umgehen, reden Sie am besten im vorher mit Ihrem Nachbarn über Ihr Bauvorhaben. Vielleicht haben Sie ja ein gutes Beziehung zu ihm oder Sie haben eine höhere Hecke, sodass Ihr Nachbar nicht durch das Gartenhaus in irgendeiner Hinsicht behindert wird. Doch selbst wenn dies der Fall ist, erfragen Sie sich am besten bei dem zuständigen Bauamt über die weiteren notwendigen Maßnahmen.

Bedingungen für ein Gartenhaus in NRW

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Ein angenehmes nachbarschaftliches Verhältnis ist insbesondere von Vorteil – wenn z.B. ein Gartenhäuschen auf dem Grundstück gebaut werden soll und es an der Umzäunung des Grundstückes platziert wird. Nicht selten endet so ein Vorhaben in einem Rechtsstreit. Ehe Sie sich mit der Baubehörde zusammen setzen, sollten Sie eine interne Wohlwollen des Nachbarn holen. Denn eine Gartenhaus Baugenehmigung NRW ist durchaus eine kompakte Angelegenheit, in der die eine oder andere „Stolperfalle“ rasch vergessen werden kann und der Nachbar hätte dadurch die Chance, den Konstruktion des Gartenhauses zu verhindern.

Regelungen bei Neu – sowie Umbauten

Die Gartenhaus Baugenehmigung NRW kann über ein vereinfachtes Genehmigungsprozedur beantragt werden. Aus der Bauordnung geht deutlich hervor, dass eine Bau oder aber ebenfalls eine Änderung von Gebäuden stets genehmigungspflichtig ist. Der Hausbauer ist vor dem Beginn eines Errichtung verpflichtet, den Antrag durch jemanden vorbringen zu lassen, der dazu die Berechtigung besitzt. Das ist oft der Architekt oder ein Planer. Erst nach der zustimmenden Gartenhaus Baugenehmigung NRW darf der Konstruktion anfangen – sofern er rechtzeitig vorab angezeigt wurde. Ist die Gartenhaus Baugenehmigung NRW erteilt worden und erfolgt der Bau nach der Erteilung nicht innerhalb der folgenden 3 Jahre oder hat er begonnen und wird für mehr als ein gesamtes Jahr unterbrochen, ist die Gartenhaus Baugenehmigung NRW nichtig und erlischt. Auf einen schriftlichen Antrag hin kann jedoch die Gültigkeit der Gartenhaus Baugenehmigung NRW für ein weiteres Jahr ausgeweitet werden.

Erforderliche Angaben und Daten

Im Bauantrag werden Informationen gebraucht, ohne welche keine Genehmigung stattfinden würde. Neben den persönlichen Daten sowie den Daten des Entwurfverfassers wird die exakte Lage des Baugrundstücks, eine Benennung des Vorhabens sowie die Angabe zur Benutzung erwartet. Im Bauantrag kann ebenso vermerkt werden, welche Dienststelle wann möglicherweise schon einen Vorantrag genehmigt hat. Weitere Daten, wie z.Bespielsweise. eine Baubeschreibung sowie ein aktueller Auszug der Grundkarte sollten ebenso eingereicht werden, wie auch der Lageplan, der jedoch nicht älter als sechs Monate und bloß in einem Maßstab 1:5000 angefertigt sein muss. Daten zur Kostenermittlung, einen Standsicherheitsnachweis sowie u.U. der aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte gehören gleichermaßen dazu. Sämtliche weiteren Informationen sind auf Nachfrage einzureichen.