Eine Baugenehmigung für das Gartenhäuschen
In einem der vorigen Artikel haben wir bereits kurz angedeutet, dass die Relevanz der Baugenehmigung für Gartenhäuser nicht unterbewertet werden sollte. Schon wenige kleine Einzelheiten können darüber entscheiden, ob eine diese Baugenehmigung gegeben wird oder nicht. In diesem Beitrag klären wir Sie in den Grundzügen darüber auf, was Sie zu dem Baurecht in Zusammenhang auf Gartenhäuser kennen sollten. Denn kaum etwas ist ärgerlicher, als ein Gartenlaube aufzubauen oder zu montieren, welches man später nach endlosen Streitigkeiten mit den Behörden wieder beseitigen muss.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich die Regelungen zur Baugenehmigung für Gartenhäuser von Bundesland zu Bundesland teilweise bedeutend differenzieren. Häufig wird die Baugenehmigung in Verbindung zur Größenordnung des Gartenhauses verlangt. Brandenburg und Bayern gestatten etwa ein Aufstellen von Gartenlauben mit bis 75 m³ umbautem Raum. Die Stadt Konstanz verlangt eine diese Baugenehmigung andererseits schon für Gartenhäuser ab 40 m³, das Land Nordrhein-Westfalen bereits ab 30 m³.
Aber die Genehmigung hängt nicht nur von der Größenordnung des geplanten Gartenhauses ab. Auch können insbesondere Ausbauten und weitere Anbauten ein Problem darstellen. Vor allem, falls Sie etwa einen Grillgerät oder eine Toilette in das Gartenhaus einsetzen möchten, sollten Sie das beim Bauamt deutlich machen, weil hier teilweise strengere Vorgaben einzuhalten sind. Grundsätzlich ist der Kontakt mit dem lokal zuständigen Bauamt immer unbedingt ratsam. Auf alle Fälle können Sie die einschlägigen Bebauungs- sowie Flurpläne selber studieren und schon einmal grob prüfen, ob hier Erlaubnisprobleme entstehen könnten. Hierbei können jedoch sehr leicht kompliziertere Details versäumt werden. Für Gartenhäuser sollte daher immer in Dialog mit dem örtlichen Bauamt die Baugenehmigung vorneweg eingeholt werden. Dadurch, dass Sie sich an die passende Stelle wenden, vermeiden Sie so Missverständnisse und kommen ohne rechtliche Probleme zu Ihrem Traumgartenhaus.