Bedingungen für ein Gartenhaus in NRW
Ein angenehmes nachbarschaftliches Verhältnis ist insbesondere von Vorteil – wenn z.B. ein Gartenhäuschen auf dem Grundstück gebaut werden soll und es an der Umzäunung des Grundstückes platziert wird. Nicht selten endet so ein Vorhaben in einem Rechtsstreit. Ehe Sie sich mit der Baubehörde zusammen setzen, sollten Sie eine interne Wohlwollen des Nachbarn holen. Denn eine Gartenhaus Baugenehmigung NRW ist durchaus eine kompakte Angelegenheit, in der die eine oder andere „Stolperfalle“ rasch vergessen werden kann und der Nachbar hätte dadurch die Chance, den Konstruktion des Gartenhauses zu verhindern.
Regelungen bei Neu – sowie Umbauten
Die Gartenhaus Baugenehmigung NRW kann über ein vereinfachtes Genehmigungsprozedur beantragt werden. Aus der Bauordnung geht deutlich hervor, dass eine Bau oder aber ebenfalls eine Änderung von Gebäuden stets genehmigungspflichtig ist. Der Hausbauer ist vor dem Beginn eines Errichtung verpflichtet, den Antrag durch jemanden vorbringen zu lassen, der dazu die Berechtigung besitzt. Das ist oft der Architekt oder ein Planer. Erst nach der zustimmenden Gartenhaus Baugenehmigung NRW darf der Konstruktion anfangen – sofern er rechtzeitig vorab angezeigt wurde. Ist die Gartenhaus Baugenehmigung NRW erteilt worden und erfolgt der Bau nach der Erteilung nicht innerhalb der folgenden 3 Jahre oder hat er begonnen und wird für mehr als ein gesamtes Jahr unterbrochen, ist die Gartenhaus Baugenehmigung NRW nichtig und erlischt. Auf einen schriftlichen Antrag hin kann jedoch die Gültigkeit der Gartenhaus Baugenehmigung NRW für ein weiteres Jahr ausgeweitet werden.
Erforderliche Angaben und Daten
Im Bauantrag werden Informationen gebraucht, ohne welche keine Genehmigung stattfinden würde. Neben den persönlichen Daten sowie den Daten des Entwurfverfassers wird die exakte Lage des Baugrundstücks, eine Benennung des Vorhabens sowie die Angabe zur Benutzung erwartet. Im Bauantrag kann ebenso vermerkt werden, welche Dienststelle wann möglicherweise schon einen Vorantrag genehmigt hat. Weitere Daten, wie z.Bespielsweise. eine Baubeschreibung sowie ein aktueller Auszug der Grundkarte sollten ebenso eingereicht werden, wie auch der Lageplan, der jedoch nicht älter als sechs Monate und bloß in einem Maßstab 1:5000 angefertigt sein muss. Daten zur Kostenermittlung, einen Standsicherheitsnachweis sowie u.U. der aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte gehören gleichermaßen dazu. Sämtliche weiteren Informationen sind auf Nachfrage einzureichen.