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Baugenehmigungen in NRW

Written by admin. Posted in Allgemein

Eine Gartenhaus Baugenehmigung NRW unterliegt zahlreichen Vorschriften. Man sollte sehr penibel darauf achten, diese auch zu befolgen. Im Grunde beschränkt sich die Gartenhaus Baugenehmigung NRW auf die Höhe und Breite des zu erstellenden Hütte sowie auf den Abstand zur Grundstücksgrenze und Verwendung.

Über jene Regelen kann man nun meinen was man will, allerdings hat sich im Laufe der Zeit offenbart, dass absolut nicht alle Nachbarschaftsverhältnisse positiv sind und schon etliche Rechtsauseinandersetzungen, gerade wegen diesen Bauvorhaben stattgefunden haben. Diese Vorschriften hinsichtlich der Gartenhaus Baugenehmigung NRW werden zentimetergenau im Gesetz festgehalten.

Generell hat nach §6 BauO jede bauliche Anlage einen Entfernung von 3 Metern bis zur Grundstücksumzäunung einzuhalten. Hierfür existieren es allerdings auch ein paar Ausnahmen. Zu diesen baulichen Anlagen gehört somit ebenfalls ein Gartenhäuschen. Häuser, welche zum Funktion des Abstellens sowie Unterbringens von Gerätschaften vorgesehen sind, genießen ein paar Privilegien. Das schließt jedoch aus, dass ein Gartenhaus z.B. als 2. Raum verwendet wird.

Die Gartenhaus Baugenehmigung NRW ist aber gelegentlich nicht erforderlich. Nach §65 Abs. 1 sind Bauten mit einem Brutto-Rauminhalt unter 30 cbm ohne Aufenthaltsräume grundsätzlich genehmigungsfrei. Das bedeutet, dass Sie sich, ohne Weiteres zu berücksichtigen, ein kleines Gartenhäuschen mit den Maßen 2,5m mal 4m x 3m in Ihren Grünanlage aufstellen dürfen.

Um größeren Ärger zu umgehen, reden Sie am besten im vorher mit Ihrem Nachbarn über Ihr Bauvorhaben. Vielleicht haben Sie ja ein gutes Beziehung zu ihm oder Sie haben eine höhere Hecke, sodass Ihr Nachbar nicht durch das Gartenhaus in irgendeiner Hinsicht behindert wird. Doch selbst wenn dies der Fall ist, erfragen Sie sich am besten bei dem zuständigen Bauamt über die weiteren notwendigen Maßnahmen.

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