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Der Gartenhausbau in Bayern

Written by admin. Posted in Allgemein

Wenn Sie beabsichtigen, in Bayern ein Gartenlaube zu bauen, dann müssen Sie auf alle Fälle die hierfür geltenden Vorschriften berücksichtigen, denn sonst kann es durchaus passieren, dass Sie Ihr neues Bauwerk wieder entfernen müssen. Hier gilt es aber gleichermaßen zu überlegen, dass die dementsprechenden Regelungen je nach Bundesland verschieden sind. So ist es beispielsweise der Fall, dass in Niedersachsen andere Bestimmungen beachtet werden sollen als in Bayern.

Ein Gartenhäuschen ohne Baugenehmigung

Zunächst einmal sind in Bayern die Größe und die Lage Ihres zukünftigen Gartenhäuschens von großer Bedeutung. Denn falls sich dieses nicht im Außenbereich, sondern in dem umbauten Raum befindet und noch dazu keinerlei Feuerungsanlagen haben soll, sowie maximal 75 Kubikmeter Raum mitbringt, dann benötigen Sie für Ihr Projekt keine Gartenhaus Baugenehmigung Bayern. Jedoch befreit Sie diese Regelung nicht etwa von dem Befolgen zusätzlicher Vorschriften, wie zum Beispiel der Beachtung des Grenzabstandes. Hierbei können Sie entweder den zu einer nachbarlichen Begrenzung vorgeschriebenen Mindestabstand von im Normalfall 3 Metern einhalten oder Sie bauen Ihr Gartenhäuschen direkt auf die Grenze. Bei der zum Schluss genannten Option gelten jedoch weitere Bestimmungen, wie zum Beispiel, dass die Nutzfläche nicht 20 m² überschreiten und das die Grenzwandhöhe höchstens drei Meter sein darf. Aber ebenfalls mögliche Baulinien bzw. Baugrenzen müssen beim Konstruktion beachtet werden, denn außerhalb hiervon ist eine dementsprechende Gartenhaus Baugenehmigung Bayern erforderlich. Soll ihr Gartenhaus allerdings nicht im Innen-, sondern im Außenbereich stehen, dann ist hierfür generell eine Gartenhaus Baugenehmigung Bayern notwendig, egal, welche Größe es haben wird.

Der Errichtung mit Genehmigung

Im Zweifelsfalle ist es jedoch immer empfehlenswerter, wenn Sie sich auf dem Bauamt zu den betreffenden Bestimmungen erkundigen. So wird in Bayern beispielsweise des Öfteren nicht bloß auf das Einhalten der Baulinien, sondern ebenfalls auf das des Baufensters beachtet, das sich innerhalb von einem Anwesen ist. Des Weiteren sind vorhanden je nach Stadt beziehungsweise Gemeinde auch Bebauungspläne, die nur einzelne Baugebiete betreffen und in denen Gartenlauben entweder gänzlich unzulässig oder der Konstruktion zum Teil eingeschränkt ist. Das zuständige Bauamt wird Ihnen die dementsprechende Gartenhaus Baugenehmigung Bayern mit übergeben, auf welcher von Ihnen die verschiedensten Informationen verlangt werden. Dazu gehört zum Beispiel die genaue Position sowie die Größe des gewünschten Gartenhauses.

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