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Gartenhäuschen auf rechtlich sicherem Grundv

Written by admin. Posted in Allgemein

Warum eigentlich die komplette Gartengerätschaft und die Kinderfahrzeuge in die Garage stopfen oder in den Keller schleppen, wenn im Garten doch noch Platz für ein praktisches Gartenhaus ist? Also ab in den Baustoffmarkt Ihres Vertrauens…… Aber stop!

Das Aufstellen des Schuppens stellt selbstverständlich kein Problem dar, aber sind Sie sich klar, dass Sie, selbst wenn der Garten Ihnen gehört, nicht unbedingt alleine über den Bau einer Gartenlaube bestimmen dürfen?

Unabhängig davon, ob eine Gartenhaus Baugenehmigung erteilt werden muss, gilt es an erster Stelle gewisse Bebauungsregeln einzuhalten. In sämtlichen Bundesländern muss in der Regel ein Seitenabstand von min. drei Metern zu der Grundstücksgrenze eingehalten werden, während man hier auch Sonderfälle geltend machen kann.

Ganz entscheidend ist die Größe des umbauten Raumes. Teilweise von der Gartenhaus Baugenehmigung befreit sind alle Garten- und Gerätehäuser bis zu 2,5 Metern Höhe sowie einer Grundfläche von 3m mal 4m. Jedoch nur solange, wie diese nicht auf einem Betonfundament aufgebaut werden.

Dann sind vorhanden in den Gemeinden häufig Bebauungspläne, die besagen, dass nur innerhalb bestimmter Bebauungslinien das Anwesen überhaupt bebaut werden darf.

Auch die Gesamtlänge der Grenzbebauung spielt eine Rolle. Diese darf auf einer Grundstücksseite auf keinen Fall über 9 Meter hinausreichen und in der Summe 15 m nicht überschreiten.

Der sicherste Weg führt über das Bauamt Ihrer Ortschaft, da sich die Gartenhaus Baugenehmigung von Bundesland zu Bundesland sowie auch von Ortschaft zu Gemeinde unterscheidet.

Zum Beispiel sind in Bayern Lauben bishin zu zu 75 m³ Fassungsvermögen genehmigungsfrei, in Niedersachsen demgegenüber liegt die Grenze bei 40 Kubikmeter, in Schleswig-Holstein bloß bei 30 m³.

Will man eine Gartenhaus Baugenehmigung umgehen, so könnte man an erster Stelle an der Fläche sparen, damit man unter den Grenzvorgaben zu bleiben. Bedingt genehmigungsfrei sind auch Lauben, welche über keine Aufenthalts- sowie Heizmöglichkeit haben. Machen Sie sich daher klar, zu welchem Funktion Sie Ihr Gartenhaus primär nutzen möchten. Und prüfen Sie, ob tatsächlich eine Betonbodenplatte von Nöten ist.

Lassen Sie sich in Ihrer Gemeinde kurz – auch über das Telefon – beraten, dann sind Sie auf der verlässlichen Seite. Außerdem hinaus ist es ebenso angebracht, mit den Nachbarn über Ihr Absicht zu reden. Es wäre doch bedauerlich, wenn die Freude über das neue Gartenhäuschen durch lästige Nachbarschaftsstreitereien getrübt würde!

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